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[QUOTE="knigge, post: 219013, member: 542"] @ Joker82: Also Kennzeichen hinter der Scheibe ist IMMER verboten - egal welche Ausreden. Bitte nur das Posten, was man wirklich weis. Stell Dir mal vor, was man für Ärger bekommt, wenn man sich auf eine solche Aussage verläßt! Ansonsten §60/II StVZO: "Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein" Schwer, so was auf die Schnelle zu überprüfen... [/QUOTE]
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