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Schaden & Recht
Heckschaden
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[QUOTE="Einarmiger, post: 64354, member: 890"] @doc-s, das Gutachten musst Du gut aufheben, wenn Du Dein Auto irgendwann wieder veräussern möchtest. Du solltest dann folgendermassen Vorgehen: Angebot machen lassen und dann den Heckschaden offenlegen. Dazu bist Du verpflichtet ! Jeder wird dann den Preis drücken wollen, aber das brauchst Du laut dem Gutachten nicht hinnehmen. Die Frage bleibt dann aber, ob dann andererseits noch Interesse des Käufers besteht ... Siehst letztendlich mal so; nach dieser Reparatur stimmen die Spaltmasse garantiert mehr aus bei Auslieferung 2001. :D [/QUOTE]
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