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Schaden & Recht
Händler übergibt Fahrzeug mit Teilen ohne Eintrag von TÜV
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[QUOTE="DIDA, post: 632181, member: 3295"] [b]Was willst du mit einem Brief bezwecken???[/b] Haltverbot ist Haltverbot. Auf "Sogenannten" Supermarktparkplätzen findet immer öffentlicher Straßenverkehr statt, genauso wie in Parkhäusern und Tankstellen. Da muss man sich immer an die Verkehrsregeln halten. Aber das habt ihr ja alle mal gelernt, sonst hättet ihr ja keinen Führerschein :lol: Aber dazu kann man natürlich RECHT lesen hier mal eine Quelle: Findet man in der neuen "Einführung in die StVO" im Kapitel IV. Straßenverkehrsordnung 1970 ich zitiere mal direkt um Mißverständnisse zu vermeiden: "Nach BGH-Rechtsprechung dienen alle Flächen dem öffentlichen Verkehr, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen. Dies bedeutet, dass Parkhäuser von Supermärkten und Zufahrten zu Tankstellen dem Regime der StVO unterliegen; dies gelt aber auch bei der Nutzung von privaten Grundstücksflächen, die in den allgemeinen Verkehr einbezogen sind, ohne dass sie....... [b]und dann noch VwV zum §1 StVO: [/b] Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksamme Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind. Spar dir das Papierschwarzmachen und nimms wie ein Mann. [b]Genauso wie mit deinen Pedalen. Der Halter und der Fahrer sind verantwortlich für die Verkehrs- und Betriebssicherheit, nicht der Händler oder Verkäufer. § 23 StVO und § 31 StVZO[/b] Kleiner Auszug aus dem 31er DA zu § 31: (1) Durch die amtliche Überprüfung eines Fahrzeugs... wird dem Halter oder Führer des Fahrzeugs die Verantwortung dessen vorschriftsmäßigen Zustand nicht abgenommen. Also selbst nach dem Tüv oder Dekra-Besuch würdest du immer noch selbst in der Verantwortung stehen. Und so nebenbei. Halter ist nicht der der in der Zulassungsbescheinigung steht (nur ein Anhaltspunkt) Halter ist: wer die Kosten trägt, seinen Nutzen daraus zieht und die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. So nun ist Dida´s Märchenstunde wieder mal zu Ende, wer noch Fragen hat, kann sich gerne an mich wenden. [/QUOTE]
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