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Schaden & Recht
Habe ich mich strafbar gemacht?
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[QUOTE="Sven, post: 443358, member: 63"] Hallo Leute, bis vor einigen Wochen war ich noch ernsthaft der Überzeugung, bei ebay von "Powersellern" oder als Händler auftretenden Verkäufern ORIGINAL Markenklamotten kaufen zu können. Davon bin ich zwischenzeitlich ab! Hier nun folgendes Problem: Vor mehreren Wochen habe ich also ein angebliches Markenshirt bei ebay erworben, und zwar auch (damals noch) im guten Glauben, da in der Beschreibung natürlich stand, dass es sich um ein Original handelt. Zu Hause habeich dann festgestellt, dass das Shirt ein qualitativ billiger Fake ist und sich die ersten Bestandteile schon in Luft auflösen. Also habe ich den Verkäufer damit frontiert und um Rückerstattung des Kaufpreises gebeten. Auch nach langem hin und her war er nicht bereit, mir das Geld VOR der Rücksendung der Ware zu überweisen. Ja, es war dumm und leichtsinnig, aber ich habe es dann nach einigen Mails doch getan. Und, es kam wie es kommen musste, das PÄCKCHEN ist ageblich verschwunden und nie bei ihm angekommen. Frage nun: Wenn ich mit den zahlreichen Fotos die ich gemacht habe nun zu den Grün-Weißen gehe und Anzeige gegen den Typen erstatte, bin ich dann ebenfalls dran, weil ich eine vermeintliche Fälschung "wieder in Umlauf" gebracht habe? Gruß Sven [/QUOTE]
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