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Schaden & Recht
hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT!
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[QUOTE="Schmitti, post: 554825, member: 7879"] Ja, ich bin mir sicher. So lange Du nicht gewerblich verkauft hast, muss der Kläger seinen Anspruch beweisen. Kann die Keramik während des Versands gebrochen sein? Wenn ja, solltest Du zur Sicherheit darlegen können, ob Du den Kat auch anständig verpackt hast. Allerdings gehen die weiteren Ausführungen derart in die Materie ein, dass hier eine Beratung unzulässig wäre. Sollte der Käufer auf seinem vermeintlichen Recht beharren wollen, musst Du dir bitte einen Anwalt nehmen. [/QUOTE]
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