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Schaden & Recht
Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile
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[QUOTE="19Passat98, post: 585208, member: 7723"] Warum werd ich eigentlich gleich wieder vollgepöbelt? Da irrst du dich aber gewaltig :!: Man beachte Absatz 2! Und da fällt laut gültiger Rechtsprechung das Ebaygeschäft drunter :!: Zeig mir nen Händler bei EGay der mit 2 Wochen anbietet... (gibt's bestimmt, wurden nur noch nicht "abgemahnt") § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!) (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. So und jetzt mal offiziell aus ner Kanzlei: :!: :!: :!: :!: :!: :!: Widerrufs- und Rückgaberecht bei ebay 1. Wer muss ein Widerrufsrecht einräumen? Das es grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bei ebay gibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dennoch versuchen einige Gewerbetreibende die für sie nachteiligen Regelungen des möglichen Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß Â§ 312 d BGB durch gewählte Formulierungen in entsprechenden Widerrufsbelehrungen zu umgehen. Bei Verkäufen im Internetauktionshaus ebay handelt es sich um Fernabsatzverträge gemäß Â§ 312 d BGB. Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß Â§ 312 d BGB. Oftmals ist es gar nicht so leicht, festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Einzelheiten haben wir einmal in einen gesonderten Beitrag beleuchtet . Jedenfalls wird sich aus der Tatsache, dass viele Transaktionen vorgenommen worden sind, noch nicht automatisch ergeben, dass der Verkäufer ein Unternehmer ist. Erfolgt der Verkauf durch eine Firma oder ist der Verkäufer Powerseller wird man eine Unternehmereigenschaft annehmen müssen. 2.Wie lange ist die Widerrufsfrist? Da bei eBay entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht vor Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden kann, beträgt die Widerrufsfrist nach gefestigter Rechtsprechung einen Monat. Stammtischwissen.... [/QUOTE]
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