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[QUOTE="tst, post: 187794, member: 4678"] Bei der Züricher (ehemals Neckura) sieht es ähnlich aus, habe das mal eingescannt: Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile Stand 1. April 2004 Ergänzend zu § 12 Abs. 1 AKB gelten folgende Bestimmungen: I. Beitragsfreie Mitversicherung (sämtliche Fahrzeugarten) Folgende Fahrzeug- und Zubehörteile, sofern die allgemeine Betriebserlaubnis oder sonstige rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, sind beitragsfrei mitversichert, soweit nicht unter Nr. II. anderes vereinbart ist: a) fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile; b) fest im Fahrzeug eingebaute, am Fahrzeug angebaute oder im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Zubehörteile, die ausschließlich zum Gebrauch des Fahrzeuges dienen und nach der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden (z. B. Schonbezüge, Werkzeuge und Zusatzscheinwerfer, nicht Edelpelzbezüge); c) im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des versicherten Fahrzeuges üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen und Glühlampen); d) Schutzhelme für Krafträder, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Krad so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist; e) Planen, Gestelle für Planen und Aufbauten (ohne Spezialaufbauten). f) folgende außerhalb des Fahrzeuges unter Verschluss gehaltene Teile: ein zusätzlicher Satz Räder mit Winterbereifung oder mit Sommerbereifung; Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeketten und Kindersitz; gemäß Nr. I. und II. mitversicherte Fahrzeug- und Zubehörteile während einer Reparatur. II. Mitversicherung gegen Beitragszuschlag (sämtliche Fahrzeugarten) Folgende fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, sofern die allgemeine Betriebserlaubnis oder sonstige rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, sind bis zu einem Gesamtneuwert von 5.000,- EUR (brutto) zuschlagsfrei mitversichert. Der 5.000,- EUR (brutto) übersteigende Wert ist nur gegen Beitragszuschlag mitversichert: a) Audio-, Video-, technische Kommunikation s- und Leitsysteme; b) Zulässige Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeuges führen; c) Individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen; d) Seitenwagen und Verkleidungen bei Krädern sowie bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen. Ill. Nicht versicherbare Gegenstände Nicht versicherbar sind alle Gegenstände, deren Nutzung nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges stehen (z. B Autokarten, Regenschutzplane, Garagentoröffner, Handy, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen, Vorzelte). Ein Tipp: Bewahrt alle Rechnungen auf und/oder macht ein Foto von den Teilen. Damit fällt der Beweis, daß die Teile wirklich verbaut wurden *deutlich* leichter. Gruß Torsten [/QUOTE]
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