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Schaden & Recht
Gebrauchtwagengarantie und jetzt Insolvenz
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[QUOTE="s_heinz, post: 464731, member: 169"] Hallo! Die Gebrauchtwagengarantie ist doch nicht an einen Händler gebunden. Ich in meinem Fall hatte auch in einem anderen VAG-Betrieb reparieren lassen. War absolut kein Problem. Die benötigen nur eine Art 'Reperaturbevollmächtigung', denn der Händler, bei dem Du den Wagen gekauft hast, hat 'Reparaturvorrecht' (oder so ähnlich). Das ist aber ein rein formaler Akt. Das sollte auch in Deinem Fall kein Problem sein (evtl. über den Insolvenzverwalter). Ich bin mir garnicht mal sicher, ob in meinem Fall meine werkstatt überhaupt danach gefragt oder darauf geachtet hat. [/QUOTE]
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