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Schaden & Recht
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[QUOTE="Schmitti, post: 706294, member: 7879"] Ziemlich blöde Situation. So wie Du es geschildert hast, könntest Du den Händler auf Zahlung verklagen. Er müsste dann aus einem separaten Vertrag - also nicht aus dem Kaufvertrag heraus - für die Reparaturkosten aufkommen. Deine Rechte aus dem Kaufvertrag beschränk(t)en sich zunächst nämlich auf Nacherfüllung seitens des Händlers. Das heißt, er selbst - oder eine von IHM beauftragte Werkstatt hätten die LiMa reparieren müssen. So trägst Du die Darlegungs- und Beweislast. Vielleicht könnte man anhand des Einzelgesprächsnachweises bei einem wohlwollenden Richter genügend Beweiskraft finden, damit der Händler zur Tragung der Kosten verurteilt wird. Ich persönlich würde an Deiner Stelle - sollte der Händler sich weiterhin quer stellen - zunächst einen Rechtsanwalt einschalten und dann alles Weitere überdenken. PS: [Achtung! Ab hier nur mal aus dem Kopf und in Kladde formuliert - also ohne jegliche Gewähr!!!] Hast Du die defekte LiMa noch? Falls ja: Ganz dreist könntest Du die nämlich wieder einbauen und dann die Reparatur vom Händler verlangen. *ggg* Ich glaube, er muss das Auto dann auch bei Dir abholen, um es zu reparieren. Die andere LiMa würde ich dann bei EBay oder sonst wo verticken. Dass der Wagen repariert war, würde ich im Übrigen gar nicht erst erwähnen bzw. sogar abstreiten - sofern das noch halbwegs glaubhaft rübergebracht werden könnte. Allerdings würde ich das nicht machen, wenn Du ihn schriftlich zur Zahlung der Reparaturkosten aufgefordert hattest. PS: Um es nochmal ganz deutlich zu sagen: In dem oben von mir Gesagten ist gaaaanz viel Ironie enthalten! Es soll sich also niemand dazu genötigt fühlen, eventuell einen Betrugsversuch zu starten. Dennoch wäre es rechtlich gesehen interessant, ob mein Vorschlag nicht Nacherfüllungsrechte auslösen würde. [/QUOTE]
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