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Schaden & Recht
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[QUOTE="spacie, post: 190851, member: 5796"] Hm, also bei Beginn von Begrenzungen müssen sie, soweit ich weiss, einen Abstand von 200 Metern zum Begrunzungsschild halten...wie das mit dem Ende von Begrenzungen aussieht, weiss ich nicht so genau. Die grosse Frage ist hier sicherlich, inwieweit die Aufrechterhaltung der Begrenzung nötig ist. Wenn nach der "Gefahrenstelle" noch ein paar 100 Meter 70 ist, aber keinerlei Gefahr erkennbar ist (Bushaltestelle, Einfahrt, Parkplatz usw.), kann man möglicherweise Einspruch erheben. Aber bei der geringen Übertretung wird sich der Aufwand wohl nicht lohnen... Besonders ärgerlich sind da Autobahnbaustellen, da fehlen manchmal die Aufhebungsschilder komplett... [/QUOTE]
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