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Schaden & Recht
Geblitzt im Urlaub-Österreich
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[QUOTE="Geri, post: 191409, member: 13"] Dazu möchte ich noch ergänzen, hier in Austria wird von hinten geblitzt und somit ist das Gesicht des Fahrers auf dem Foto nicht zu sehen. Von vorne direkt in das Gesicht zu blitzen ist hier gesetzlich verboten. Deswegen schickt die Behörde eine Anonymverfügung an den Fahrzeughalter und macht eine "Lenkererhebung". Wenn der Fahrzeughalter auch der "Täter" ist wird er auch meist einbezahlen. Kompliziert wird die Sache erst wenn der Fahrzeughalter nicht der Lenker war und eine andere Person gefahren ist (die zb. jemand aus den USA der auf Urlaub da war), so ein Pech auch! 8) [/QUOTE]
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