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Schaden & Recht
Geblitzt im Urlaub-Österreich
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[QUOTE="Einarmiger, post: 190420, member: 890"] Da hast Du Glück gehabt. Jedes andere Knöllchen musst Du bezahlen, weil es auch durch dt. Behörden im Wege der Rechtshilfe verfolgt wird. Aber genau diese österreichische "Anonymverfügung" darf zwar per einfacher Post von A nach D versand werden, verstösst aber gegen geltende deutsche Vorschriften, da eine Verfolgung immer gegen eine bestimmte Person gerichtet sein muss und ein Täter durch die Bussgeld - oder Strafverfolgungsbehörde ermittelt sein muss. Sie kann somit im Wege des Rechtshilfeabkommens nicht verfolgt werden und braucht somit von Dir nicht gezahlt werden, da eine Verfolgung aus A heraus durch dt. Behörden nicht zulässig ist. Solltest Du aber vor deren Verjährungsfrist von 6 Monaten wieder nach A wollen, ist die Zahlung ratsam, ansonsten kannst Du sie missachten. (Obwohl ich nicht weiss, wie die Verfolgung von Dir als Urlauber ohne Wohnsitz in A wegen eines offenen Knöllchens geschehen soll.) [/QUOTE]
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