Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen!
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="PassatHaza, post: 537046, member: 223"] Also ich kann die Verwaltungsgebühr auch nicht nachvollziehen. Dein Vater ist nicht gefahren, das hat er/du der Behörde auch mitgeteilt. Wie solltest du nun von Behördenseite her wissen, dass du zu schnell gefahren bist, das Schreiben ging seitens der Behörde an deinen Vater. Dabei handelte es sich um ein Verwarnungsgeldangebot. Meiner Meinung nach müssten sie - um alles ordnungsgemäß ablaufen zu lassen - dir die Tat vorhalten und erst dann nach Verstreichen der 2-wöchigen Frist könnten sie die Verwaltungsgebühr vorschreiben. Durch die Inanspruchnahme des verfassungsmäßig gewährleistenen Rechts deines Vaters, die Tat nicht begangen zu haben und die Angabe des Lenkers, ist dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, was - meiner Meinung nach - nicht zulässig ist. [i]Der Passus "Falls sie nicht der Fahrer sind tragen sie den Namen und Adresse des Fahrers ein!" entspricht einer österr. Lenkererhebung und das widerspricht doch dem dt. Grundgesetz, somit wäre das ja eigentlich garnicht zulässig. Müsste es nicht so sein, dass die Behörde den Übertreter mittels Lichtbild ausforschen muss?[/i] Der Gesetzgeber hat das Verwarnungsverfahren als Massenverfahren dem eigentlichen Bußgeldverfahren „vorgeschaltet“. Im Verwarnungsverfahren sollen die mit bis zu 35 € zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten auf einfache und schnelle Art und Weise und ohne Zahlung einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr abgewickelt werden. Eine Verwarnung wird daher auch nur wirksam, wenn der Betroffene sie akzeptiert, also bezahlt, und zwar innerhalb von einer Frist von 1 Woche. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Verwarnung als nicht angenommen und es beginnt das „eigentliche“ förmliche Bußgeldverfahren. Wer mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, kann dies der Bußgeldstelle mündlich oder schriftlich mitteilen. Ist der Einwand berechtigt, wird das Verfahren ggf. eingestellt (was bei deinem Vater auch zutraf). [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Geblitzt, Fahrer angegeben, Verwaltungsgebühren zahlen!
Oben
Unten