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geblitz worden in Österreich...
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[QUOTE="gerdd1, post: 16555"] zum thema aussageverweigerungsrecht: trotz rechtshilfeabkommen hat man in deutschland das aussageverweigerungsrecht wenn es um verwandte 1 und 2 grades geht (gilt auch für verlobungen) selbst beim amtshilfeersuchen gilt in deutschland deutsches recht. wenn der fahrer nicht ermittelt werden kann, wird in den meisten fällen eingestellt. fahrtenbuch wird nur dann angeordnet, wenn solche umstände haufiger einteten oder man sich öfter nicht "erinnern" kann. [/QUOTE]
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