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Schaden & Recht
Garantiefrage ? Für Scheinwerfer!
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[QUOTE="LF-888, post: 199813, member: 5726"] Hallo Mekki, ich habe mich durch Deinen alten Thread gekämpt und glaube jetzt folgendes Verstanden zu haben: Du hast anfang Juni 04 Scheinwerfer bei einem gewerbliche Händler gekauft. Die SW hast Du erhalten und eingebaut. Da sie nicht Deinen Wünschen entsprachen (Lichtausbeute zu schwach) hast Du versucht die SW umzutauschen und sie aus diesem Grunde an TA Autoteile zurück gesendet. TA Autoteile hat den Umtausch mit der Begründung verwehrt, dass die SW nach dem Einbau gebraucht waren und Dir dann die SW zurück geschickt. Du hast diese als privat Person weiterverkauft (ich hoffe unter Ausschluss der Gewährleistungspflicht) und Dein Käufer moniert jetzt das die SW defekt sind. Die von TA an Dich gesandten SW hattest Du vor dem Verkauf nicht mehr geprüft. Wenn das so korrekt ist, dann [b][u]sofort ab zum Anwalt[/u][/b]. Nach einem Tip von AitschPi hatte ich letzte Tage das BGB in der aktuellen Fassung nachgelesen. Demnach hast Du seit dem 01.01.02 eine deutlich bessere Rechtsposition. In Deinem Fall kommen jetzt aber soviele verschiedene Gesetze (Fernabsatzgesetz, Gewährleistung, HGB und BGB) zum tragen das ich Dir keinen gesicherten Rat geben kann. Die Ausfürungen von TA Autohandel im alten Thread nicht so nicht völlig richtig. Er hätte damals die SW sehr wohl zurück nehmen müssen. Zur Ermittlung des Zeitwerts hätte er diese z.B. als gebrauchte wieder bei ibäh verkaufen können und Dir dann den dabei erzielten Preis erstattet. Das ist aber alles Schnee von gestern, denn jetzt stehst Du plötzlich mit defekten SW da. Welche Rechtsvorschrift hier nun letztendlich zum tragen kommt-, ich weiss es nicht. Aus der täglichen Praxis weiss ich aber, dass Briefe vom Anwalt bei Firmen denen offensichtlich die Rechtslage selbst nicht klar ist, oft Wunder bewirken. Falls ich den Vorgang falsch zusammen gefasst habe korrigiere mich bitte, denn dann könnte sich eine andere Rechtslage ergeben. Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt. [/QUOTE]
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