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Beitrag
[QUOTE="7of9, post: 76166, member: 2886"] Falsch! Per Gesetz muss auf Neuware in der Regel eine 24 Monatige Gewährleistung gegeben werden (Gebrauchtware: Reduzierung auf 12 Monate möglich, aber nicht vorgeschrieben). Diese Vorgaben können nicht durch AGB oder andere Vertragsbedingungen eingeschränkt werden und wenn sie es doch werden sind diese Regelungen unwirksam. Dabei gilt, das in den ersten 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr gilt, d.h. der Händler müsste dem Kunden gegenüber nachweisen, das er einen (Bedienungs-) Fehler begangen hat, der für den Schaden ursächlich ist. Gelingt ihm dies nicht, so hat er den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. In den verbleibenden 18 (bzw. 6) Monaten muss der Kunde dem Händler nachweisen das der beanstandete Mangel bereits bei Übernahme bestand. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich, wird aber auch oft nicht so eng gesehen. Was ist Garantie? Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung die ein Händler oder Hersteller erbringen kann. Diese Leistungen unterliegen in vollem Umfang dem normalen Vertragsrecht, so das hier vereinbart werden kann was Lust und Laune macht. Beispielsweise sind die diversen Durchrostgarantien immer Garantie und jeder Herstseller kann "Durchrosten" definieren wie es gefällt. Interessant: In den meisten Fällen besteht für Endkunden kein Recht auf Grantie. Das liegt daran, das in der Regel der Hersteller eine Garantieleistung verspricht, der Endkunde jedoch nicht beim Hersteller, sondern bei einem Händler kauft. In diesen Kaufverträgen findet sich aber meist kein Hinweis darauf, das die Herstellergarantie mit erworben wird. Aus diesem Grunde ist vieles was unter dem Namen 'Garantie' abgewickelt wird in Wirklichkeit als systematisch eingeräumte 'Kulanz' anzusehen. [/QUOTE]
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