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Schaden & Recht
Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht
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[QUOTE="7of9, post: 262576, member: 2886"] Eine solche Versicherung ist reichlich unsinnig! Ein kommerzieller Verkäufer eines Gebrauchtwagens hat nach dem BGB eine sogenannte [url=http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__438.html]Sachmängelhaftung[/url] gegenüber dem Verbraucher zu leisten. Da es um einen gebrauchten gegenstand geht, [b]kann[/b] er die Sachmängelhaftung auf 12 Monate beschränken. Tut er dies nicht oder steht im Vertrag eine kürzere Frist bzw. ein gänzlicher Ausschluß, so gibt er automatisch 24 Monate, denn er kann nicht weniger als 12 Monate geben. Entsprechende Vertragspassi sind ungültig - aners als bei privaten Verkäufern, denn diese dürfen auch zur Gänze ausschließen. In allen Fällen der Sachmängelhaftung gilt, das nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet: In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dem Käufer nachweisen, das der Mangel nicht schon zur Übergabe bestanden hat oder durch dessen falsches verhalten auftrat. Nach den 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, das der Mangel schon bei Übergabe bestand oder sich aus einem damals bereits bestehendem Mangel ergeben hat (Folgeschaden). Diese Regelungen gelten dann, wenn es sich um einen [url=http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__474.html]Gebrauchsgüterkauf[/url] handelt. Bei Sachmängeln muss der Verkäufer diese beheben und zwar zu seinen Lasten. Was also soll da eine zusätzliche Versicherung? Die einzige Variante in der das Sinn machen würde, wäre wenn in der Versicherung Dinge abgedeckt werden, die durch die normale Sachmängelhaftung nicht abgedeckt sind (Verschleißteile und ähnliches). Normalerweise schließen derartige Versicherungen solche Teile aber auch gänzlich aus, oder es werden gezielt die teuren Teile ausgeschlossen. Von welchem Unternehmen stammt denn die Versicherung? Zur Garantie: Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung von irgendwem. Hier gelten einzig die Bestimmungen des Vertragsrechts. Es wäre also durchaus legal, wenn irgendwer im Defektfall einen Autauschmotor auf Garantie verspricht, sofern der Fahrer beim fahren stets eine rote Gumminase aufhatte :) Um es nochmal deutlich zu sagen: Die Sachmängelhaftung (ehemals Gewährleitsung) ist eine durch das BGB vorgeschriebene Leistung die von gewerblichen Verkäufern erbracht werden muss. Garantien sind völlig freiwillig. Man muss als Käufer ein wenig aufpassen: Viele windige Gebrauchtwagenhändler versuchen sich der gesetzlichen Pflicht zur Sachmängelhaftung zu entziehen. Uralt ist der Versuch mit der Bezeichnung 'rollender Schrott' im Kaufvertrag. Weniger schnell ersichtlich ist es, wenn der Kaufvertrag als sogenanntes Vermittlergeschäft abgewickelt werden soll. Da steht dann irgendwo im Kaufvertrag, das der Wagen gar nicht vom Händler gekauft wird, sondern von einer Privatperson und der Händler nur als Vermittler auftritt. Ich weiss leider nicht wie es in derartigen fällen in der laufenden Rechtsprechung aussieht, im Falle des rollenden Schrotts ist das aber meiner Erinnerung nach schon für nichtig abgeurteilt worden. [url=http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasing/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp?ComponentID=31258&SourcePageID=26895%230&TL=2]ADAC-Info[/url] [/QUOTE]
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