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[QUOTE="Bigmurdock, post: 55863, member: 1350"] Ich habe ein belgischen Reimport. Allerdings war es kein Neuwagen, sondern ein Vorführwagen. Ich kann es nur so wiedergeben, wie es mein Meister gesagt hat. Angeblich muss das Auto nachdem es zurückgeholt wurde bei VW im System freigeschaltet werden, damit es aus ausgeliefert gilt. Der Meister hat mir das an seinem PC gezeigt, da war eine Maske in der einige Daten wie Fahrgestellnummer, Baudatum etc. angezeigt sind. Dann gibt es da ein Feld, Tag der Übergabe. Bei mir war das nicht versorgt. Wahrscheinlich hat das Autohaus, welches mir das Auto verkauft hat dies nicht bei VW beantragt. Dazu brauch mal wohl die Originalrechnung und das Protokoll der Übergabeinspektion. Beides hatte ich natürlich nicht. Daraufhin hat sich meine Meister mit dem Autohaus wo gekauft in Verbindung gesetzt und dann die Freischaltung bei VW beantragt. Das ganze hat über eine Woche gedauert. Mein Händler meinte, dass er ohne diese Freigabe keine Gewährleistungen abrechnen kann. Verständlich, dass er irgendwann nichts mehr macht, wenn er die Kohle nicht wiederbekommt. Ich hätte dann also nur die Möglichkeit gehabt immer zu dem Autohaus zu fahren, wo ich den Wagen gekauft habe, weil ich ja einen Kaufvertrag mit 2 Jahren Garantie ab Tag der ersten Zulassung (in Belgien) habe. Ein anderer Meister meinte vielleicht liegt es daran, dass Belgien diese EDV-Programm nicht hat. Vielleicht haben die Holländer deshalb ja keine Probleme. Ja und gestern hat mir halt der Meister erzählt, dass er einen ähnlichen Fall hat, wo er seit drei Wochen vergeblich versucht die gleiche Sache freizuschalten, aber VW stellt sich quer... Bin zwar erstaunt, dass ich scheinbar der erste Fall bin, aber es freut mich für Euch. Und jetzt ist bei mir ja auch alles geklärt. Ich hoffe ich bekomme jetzt keinen Ärger mit den Admins, weil ich soviel geschrieben hab! :D [/QUOTE]
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