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Schaden & Recht
Frontscheibenschaden auf Werksgelände
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[QUOTE="Craschy, post: 133374, member: 1682"] Ja,wenn du keinen Verursacher hast mußt du wohl in den sauren Apfel beißen und 150 SB berappen. Es sei denn die Scheibe ist äußerlich nicht beschädigt also kein Steinschlag oder sonst irgend welche Spuren auf dem Glas,dann könnte es ja theoretisch auch sein das die Neue Scheibe vor 3 Wochen nicht ordnungsgemäß eingebaut wurde oder ein Fehler hatte,der Scheibenrahmen arbeitet während der Fahrt und stützt sich an der Frontscheibe ab,heißt soviel wie die Scheibe ist ein (mit)tragendes Teil am Fzg.ist sie nicht ordnungsgemäß verklebt kommt es zu einer einseitigen Belastung und sie kann reißen! Lass das doch mal prüfen,auch für die Scheibe gilt unser Gewährleistungsgesetz!Sprich GARANTIE :wink: Gruß Craschy [/QUOTE]
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