Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Fragen zu den Werkstattkosten bei Garantieaustausch?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="LF-888, post: 197918, member: 5726"] Hallöle Hugo, das ist rechtlich klar geregelt. Die Kosten trägst leider Du :cry: Bei jedem Kauf- oder Werkvertrag gibt es einen Erfüllungsort. In Deinem Beispiel ist das der Sitz des Händlers. An dieser Stelle wechselt Geld und Ware den Besitzer und hier musst Du auch Deine Ansprüche regeln. Schön einfach gell :?: Wenn Du magst mach ich es um eine Komponente komplizierter. Dein Beispiel beschreibt einen Vertrag zwischen einem Vollkaufmann (hier: Händler) und einem nicht Kaufmann (Du). Dabei spielt es keine Rolle welchen Beruf Du ausübst, es geht nur darum das Du als Privatperson gekauft hast. In so einem Fall ist der gesetzliche Erfüllungsort immer noch der Sitz des Händlers aber der Gerichtsstand ist der Wohnsitz der schächeren Partei, also Deiner. Falls Du z.B. Geld beim Kauf zurückbehalten hast weil ein versprochenes Radio noch fehlt und er Dir eins mit per Post schickt, Du aber nicht zahlst weil es das falsche Modell ist, dann muss er Dich an Deinem Wohnsitz auf Zahlung verklagen. Obwohl auch für das per Post nachgelieferte Radio der Erfüllungsort der Sitz des Händlers ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Leihwagen, hast Du bei einer Nachbesserung nicht. Ich machs mal dramatisch. Der gekaufte Wagen läuft klasse vom Händler bis auf Deinen Hof. Als Du ihn ausmachen willst gibt es einen riesen Knall und der Motor ist platt. Riemen gerissen, Ventile abgerissen, durch den Kolben ab ins Kurbelwellenlager, mit einem Wort der hat Fertig. Klarer Fall von Gewährleistung. Es war ein freier Händler und jetzt stehst Du da. Der Hobel auf Deinem Hof gegroundet und alles 400Km weg vom Händler. In diesem Fall musst Du den Wagen auf Deine Kosten zum Händler schaffen und zusehen wie Du die Zeit überbrückst bis der Wagen wieder fahrbereit ist. Bei einem Motorschaden darf sich der Händler durchaus zwei, drei Wochen Zeit lassen bis der Wagen wieder fahrbereit ist und Du fährst solange????? So sieht es in einem Gewährleistungsfall nun mal aus. In einem Schadensfall ist es anders. Nehmen wir mal an das Dein Nachbar sich so sehr über Dein neues Auto gewundert hat das er Dir gleich mit Schwung frontal ins Auto fährt. Jetzt ist nix mit Gewährleistung. Jetzt ist es ein klarer Fall von Schadensersatz. Dein Nachbar, respektive seine Versicherung muss jetzt für den Schaden und die damit verbundenen Folgen gerade stehen. Wenn Du eine gute Begründung hast (exotisches Auto, einzige bekannte Werkstatt) dann zahlt der Verursacher auch den 400Km Transport Deines Autos und natürlich auch die Abholung, wenns sein muss mit Übernachtung und den Leihwagen sowieso. Das kann man nicht 1 zu 1 auf den obigen Fall übertragen, in dem es um die Frage Gewährleistung und Folgeschaden ging, aber es zeigt wie unterschiedliche Deine Rechte sein können. Eine Kaufentscheidung begründet in sich ein gewisses Risiko mit dem auch Du als Käufer rechnen musst, daher ist Deine Rechtsstellung bei einer Gewährleistung relativ schwach. Eine Schädigung durch Dritte ist ein Ereigniss mit dem Du nicht vorher rechnen musst und deswegen hast Du hier eine gute Rechtsstellung. Wenn Du so einen Kauf (mit großer Distanz zum Händler) vorhast, dann versuche im Kaufvertrag den Erfüllungsort auf Deine Adresse abzuändern. Kurz vor der Unterschrift drehst Du den Zettel um und änderst auf allen Durchschlägen den Erfüllungsort auf: "Wohnsitz des Käufers" ab. Wieder umdrehen Unterschreiben eigene Kopie (mit Unterschrift des Händlers) abreissen und rüberschieben. Wiederspricht er dem nicht sofort (der Händler ist Vollkaufmann und hat später keine Ausrede das er das nicht gesehen hat oder nicht wusste was er da tut) dann sind die 400Km plötzlich sein Problem. Nur einen Anspruch auf einen Leihwagen hast Du deswegen immer noch nicht. Der Erfüllungsort fällt eindeutig unter die Vertragsfreiheit. Bei Geschäften unter Vollkaufleuten ist die Festlegung auf einen bestimmten Erfüllungsort absolut üblich. Hoffentlich sind jetzt nicht alle Klarheiten beseitigt auf jeden Fall wünsch ich allen, allzeit gute Fahrt [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Fragen zu den Werkstattkosten bei Garantieaustausch?
Oben
Unten