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Fragen zu den Werkstattkosten bei Garantieaustausch?
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[QUOTE="Gary, post: 197698, member: 60"] Da hab ich mich wohl etwas "zu genau" ausgedrückt. Selbstverständlich habe ich bei der Werkstatt die Auspuffanlage inkl. Einbau bestellt. Also auch keine zwei Aufträge. Bzgl. der Reparaturkosten sehe ich das aber anders. Schließlich hatte sich der Mangel erst im eingebauten Zustand bemerkbar gemacht und war im gelieferten Zustand vor dem Einbau nicht erkennbar. Zwangsläufig stellt man einen solchen Mangel auch erst im "Betrieb", also im eingebauten Zustand fest. Die Auspuffanlage hätte auch kaum einen Sinn, wenn sie nicht an ein Fahrzeug angebaut werden würde. Da der Mangel also erst nach dem Einbau im Betrieb zu Tage kam, muss FK meines Erachtens nach auch für die Folgekosten eines Austauschs aufkommen. Der Austausch ist nun mal nur zu bewerkstelligen, wenn das defekte Teil aus- und das neue eingebaut wird. Das sind für mich unabwendbare Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Mangel also als Mangelfolgekosten anzusehen sind. Wäre der MSD nicht kaputt gegangen, wäre ein Austausch auch nicht notwendig gewesen. Somit sind von FK alle im Zusammenhang mit dem Mangel stehenden Kosten zu tragen. Ich will mal einen Vergleich versuchen: Ein Neufahrzeug von VW, nehmen wir ein Passat, hat 2 Monate nach dem Neuerwerb einen Mangel. Der VW Händler reguliert bzw. beseitigt den Mangel, in dem er z.B. ein Teil am Fahrzeug gegen ein neues austauschen muss. Die dafür entstandenen Aufwendungen (Ersatzteil und Arbeitszeit) werden doch zwangsläufig vom Hersteller, hier Volkswagen, getragen. Der Händler kann schließlich nichts dafür, oder lieg ich da falsch? [/QUOTE]
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