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[QUOTE="LF-888, post: 197686, member: 5726"] Stop da kommt eventuell was durcheinander. Es klingt in Deiner Beschreibung an, das Du zwei Aufträge gegeben hast. Ich zitiere mal: In Deinem Satz unterteilst Du die Bestellung einer FK Anlage und den Einbau. Wenn dem so war dann liegen hier zwei getrennte und von einander unabhängige Verträge vor. 1.) Ein Kaufvertrag über eine FK-Anlage. Diese wurde geliefert, war defekt und auf Deine Reklamation hin wurde die Anlage nachgebessert. Jetzt ist die Anlage in Ordnung und somit der Kaufvertrag von beiden Seiten erfüllt. Da Du die Anlage über die Werkstatt bezogen hast, muss die Werkstatt für die FK-Anlage, in den nächsten zwei Jahren eine eventuelle Gewährleistung erbringen. 2.) Du hast einen Werkauftrag über den Einbau der Anlage an die Werkstatt erteilt. Dieser wurde ausgeführt und ist somit abgeschlossen. Eine fehlerhafte Arbeit lag nicht vor aber für die Richtigkeit der erbrachten Leistung muss auch hier die Werkstatt in den nächsten zwei Jahren gerade stehen. FK als Hersteller muss gegenüber dem Händler (hier: Deiner Werkstatt) auf jeden Fall und völlig unabhängig von den vereinbarten AGB's einen Austausch des defekt gelieferten Teils vornehmen. Es sei den, FK kann der Werkstatt nachweisen, dass die Anlage durch das Verschulden der Werkstatt kaputt ging. Für die Montagearbeiten kann die Werkstatt FK nicht haftbar machen. Der Werkstatt ist auch kein Fehler unterlaufen und somit liegt der schwarze Peter bei Dir. Anders ist die Rechtslage wenn Du nur einen Auftrag erteilt hast, nämlich eine fertig montierte FK-Anlage an Deinem Auto. Dann bleibt die Werkstatt auf den Montagekosten sitzen. Dies ist die Rechtslage, da Du aber ein gutes Verhältniss zu Deiner Werkstatt hast und es nicht um riesige Summen geht werdet Ihr Euch sicherlich einigen. Auf jeden Fall sollte die Werkstatt, am besten der Inhaber selber, noch einmal Versuchen über die Verkaufsabteilung von FK an das Geld zu kommen. Für mich persönlich wäre dies ein Prüfstein, ob ich mir jemals wieder ein Produkt von denen überhaupt ansehe und wie ich über die Firma denken würde. Halt uns auf dem laufenden wie es ausgegangen ist. Ich denke das dies auch andere hier interessieren wird. Allzeit gute Fahrt edit upps hab gerade erst Deinen letzten Beitrag gesehen. Das mit dem Mangelfolgeschaden ist so nicht ganz eindeutig. Zwar ist die Anlage zum Anbau an einem Auto bestimmt aber der Anbau selber oder hier besser der Austausch ist kein eigentlicher Folgeschaden. Ein klarer Folgeschaden läge zum Beispiel vor, wenn die Anlage undicht wäre und heiße Gase den Unterboden des Fahrzeugs beschädigt haben. Das hier ist eher ein Grenzfall über den Juristen mit Freude und viel Phantasie streiten können. Wenn FK sich bockbeinig anstellt, dann kommt es auf die Überzeugungskraft der Anwälte an und das ist die ganze Nummer, so wie ich Dich verstanden habe, nicht Wert. Erzähl Deiner Werkstatt doch von diesem Forum und das Du Dich hier erkundigt hast. Wenn die Werkstatt das geschickt bei FK rüber bringt und Ihr zufrieden seit, dann hat FK für kleines Geld eine tolle Werbung bekommen und wenn ihr nicht zufrieden seit, dann hat FK halt das genaue Gegenteil erreicht. Nochmals allzeit gute Fahrt [/QUOTE]
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