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Schaden & Recht
Frage zum Wegerecht
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[QUOTE="RedDave, post: 551305, member: 19347"] Ich habe mal gelernt, dass es unter Umständen auch ein stillschweigendes Abkommen zwischen euch sein kann. Beide haben nichts gesagt, aber er ist täglich über dein Grundstück gefahren. Also hast du ihm dieses Recht gewährt. Was aber viel wichtiger ist und ich als erstes gelernt habe: Auf hoher See und vor Gericht bist du allein in Gottes Händen. Je nachdem was dein Anwalt, den ich so oder so vorab mal fragen würde, aushandelt und vor Gericht argumentiert, hast du gewonnen oder eben nicht. Je nachdem, ob dem Richter deine Nase passt, oder nicht. Nur bedenke, dass das Grundstück bzw. die Einfahrt absolut nutzlos ist, wenn du ihm bzw. dem Nachbesitzer das nicht gewährst. Da "könntest" du im Nachteil liegen, aber auf der anderen Seite kannst du auch beweisen, dass die Instandsetzungen etc. ja du alleinig bewerkstelligt hast. Das bringt wieder den Vorteil für dich. ;-) Die Lösung ist also: Es kommt drauf an! Argumentation und Vorgehen eines Anwaltes ist das A und O! [/QUOTE]
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