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Schaden & Recht
Frage zum Wegerecht
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[QUOTE="bossichen, post: 551286, member: 6227"] Du musst ihm kein Wegerecht geben, wobei Deinem Nachbrar das beim Verkauf auch nicht weiterhelfen würde, da Personengebunden. Er braucht eine Grunddienstbarkeit, siehe auch [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)[/url] Ich würde ihn auf jedenfall nachträglich was für die Errichtung rausleiern, falls Du das überhaupt möchtest ??!! Ansonsten kann er das Notwegerecht zur Nutzung der in Ihrem Eigentum geteerten Fläche nach § 917 BGB einklagen, heisse Geschichte, siehe auch : [url]http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&channel=s&rls=org.mozilla%3Ade-DE%3Aofficial&hs=o07&q=%C2%A7+917+BGB+Notwegerecht+Rechtsanwalt&btnG=Suche&meta=[/url] [/QUOTE]
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