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Schaden & Recht
Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten**
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Beitrag
[QUOTE="altonno, post: 275773, member: 555"] So, am Samstag hab ich Post bekommen. Resultat: 3 Punkte und 75,60€ Bußgeld (incl Bearbeitungsgebühr etc.) Konkreter Vorwurf: ------------------------ Ihnen wird zur Last gelegt am 19.04.2005 um 20.11Uhr Tatort: Ingolstadt , Gerolfunger Str. , Nördliche Ringstraße als führer des PKW......., folgende verkehrordnungswiedrigkeit begangen zu haben: 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2, §49 StVO; §24StVG; 132BKat Bemerkungen: Sie führten über die Ampel, obwohl diese bereits auf Rotlicht schaltete, als Sie sich noch 2 Fahrzeuglängen davor befanden. Gefahrloses Anhalten war möglich. ----------------------------- Soviel dazu! Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen. 2 Sachen in dem Bußgeldbescheid verwundern mich nämlich etwas: Als ich aufgehalten wurde ist mir folgendes vorgeworfen worden: ----- "Sie sind über ne Rote Ampel gefahren. Der Silberne Golf, der 2 Fahrzeuglängen vor ihnen gefahren ist hat noch komfortabel anhalten können und sie sind drüber gefahren." (Siehe auch meinen ersten Beitrag) ---------- Im Bußgeldbescheid ist aber nicht von einem Golf die Rede, der 2 Autolängen vor mir war und anhalten konnte, sondern dass die Ampel umgeschaltet hat als ich noch 2 Autolängen davon weg war. Das ist wohl ein gewaltiger Unterschied. Der zweite Punkt: Ich bin nicht von der Gerolfinger Str auf die Nördliche Ringstraße, sondern von der Gaimersheimer Str auf die Nördliche Ringstraße abgebogen. Also stimmt nicht einmal die Ortsangabe des Verstoßes! Die Gerolfingerstraße ist eine Parallelstraße von der Gaimersheimer Str, 3 Straßen weiter. Also wenn die Polizisten nicht einmal wissen wo ich die Ordnungswiedrigkeit begangen haben soll..... können die dann überhaupt die Lichtzeichen unterscheiden??? Naja mal sehen was mein Anwalt dazu sagt..... Gruß AL [/QUOTE]
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