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Schaden & Recht
Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten**
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[QUOTE="knigge, post: 270868, member: 542"] Ja, also Mütze ist Käse. Ist noch so ein Gerücht aus der Kriegzeit, wo der "Aufpasser" :) ohne Koppel nicht im Dienst war. Hat heute keine Gültigkeit mehr (oder schon mal Kripo mit Mütze gesehen) Und bezüglich Deines Vorfalls blaibt die Frage, ob ein sog. "qualifizierter Rotlichtverstoß" vorgelegen und nachweisbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Rotphase über 1 Sekunde angedauert hat - das ist länger, als man glaubt. Dann droht nämlich ein Fahrverbot. In der aktuelle Rechtsprechung ist eine Messung nicht mehr an eine Uhr gebunden, es genügt die weit verbreitete Zählmethode "21..22.." umd den Ablauf einer Sekunde festzustellen. Natürlich ist das eher ungenau, aber es ist gerichtsverwertbar. Dies aber nur dann, wenn der feststellende Beamte konkret im Rahmen einer Rotlichtüberwachung diese Zählung vorgenommen hat. Es muss hierfür nicht so sein, dass eine Sonderkontrolle "Rotlicht" stattfindet, jedoch muss in diesem Augenblick der Beamte sich auf die Rote Ampel konzentriert und mitgezählt haben. Nicht statthaft ist späteres nachzählen ("Wie lang war das eben? 21....22... Ja, das kommt hin..."). Ich gehe aber davon aus, dass es um einen "normalen" Rotlichtverstoß geht. Denn die schwere Folge eines Fahrverbotes teile ich in der Regel mit, und da Du davon nichst mitbekommen hats, dürfte es hier nur ein einfacher Rotlichtverstoß sein. Wichtig: Das Fahrzeug darf über die gesamt Länge kein Rotlicht gehabt haben. Das ist immer das Problem für den betroffenen Fahrer - er sieht es eben höchstends bis zur Windschutzscheibe - aber die Beamten sehen halt die gesamte Länge! Glück auf! [/QUOTE]
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