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Schaden & Recht
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[QUOTE="Bender, post: 291890, member: 3796"] Derjenige, der aus einer untergeordneten Straße kommt - wie oben beschrieben - muß nach dem einbiegen mindestens 50 m auf der Vorfahrtstrasse gefahren sein, erst dann hat er nicht mehr einfach die Schuld. War bei meinem Vater letztes Jahr im Winter auch so: Er fuhr aus einer untergeordneten Strasse raus nach links auf seine Spur. Nur dumm, daß auf der Gegenspur nicht nur einer parkte, sondern auch einer dran vorbei wollte. Tja, die beiden Autos haben sich näher kennengelernt und mein Vater war Schuld, obwohl er auf seiner eigenen Spur war und der andere zu schnell - Schnee! - auf meines Vaters Spur entgegen kam! Polizei und Versicherung haben dann gesagt, daß man erst nach 50 m gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer ist. Gruß Andreas :) [/QUOTE]
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