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Schaden & Recht
Frage zu Rücktritt vom Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen
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[QUOTE="Schmitti, post: 404200, member: 7879"] Hi, grundsätzlich hast Du auch bei gebrauchten Artikeln aller Art das Recht, nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen vom Vertrag zurückzutreten. Es sei denn: - Die Mängelansprüche werden im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen. - Es lag bei der Übergabe der Sache kein Mangel vor, bzw. der Mangel trat erst NACH der Übergabe auf. - Der Mangel ist unerheblich. - Es handelt sich überhaupt nicht um einen Mangel im Sinne des Kaufrechts. Das sind so die wichtigsten Faktoren, die mir jetzt aus dem Stehgreif einfallen. Wenn ich nochmal nachschauen soll in meinen Lehrbüchern, sag Bescheid ;) MFG, Rüdi [/QUOTE]
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