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[QUOTE="tdiler2, post: 354092, member: 4376"] Wer bei einer Internet Auktion eine Ware anbietet, gibt laut OLG Oldenburg ein " bindendes Verkaufsangebot " ohne Rücktrittsrecht ab.Im Fall hatte der Anbieter eines Fiat Multipla die Verkaufsaktion des Wagens bei Ebay vorzeitig beendet.Der bis dahin Höchstbietende klagte-und bekam Schadensersatzzugesprochen.Die Richter: "Wer eine Ware bei Ebay oder vergleichbaren Anbietern einstellt,erklärt damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots."Zwar sei nach den Ebay -Grundsätzen die vorzeitige Beendigung einer Auktion möglich,ein Angebot werde dadurch aber letzlich nicht unwirksam.Denn Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert,wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten. Aktenzeichen 8 U 93/05 [/QUOTE]
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