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[QUOTE="jor, post: 160441, member: 3629"] kurz und knapp: meine wissens darf er dies tun das einzige was mich wundert, bei den meissten betrieben kann man wählen. und einen vorteil hats dann doch noch: wenn das 13. gehalt in die altersvorsorge gesteckt wird ist es erstmal steuer- und sozialabgabefrei (bis zu einem freibetrag von € 1.050, zusätzlich noch bis zu € 1.752 die zu 20% pauschal versteuert werden /pro Jahr). steuer- und sozialabgaben werden erst bei inanspruchnahme der rentenleistung fällig (sollte dann ein günstigerer satz sein). gruss jor [/QUOTE]
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