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Schaden & Recht
Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko
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[QUOTE="Craschy, post: 9131, member: 1682"] Der Zeitungsartikel bezieht sich nur auf "Hafpflichtschäden" hier liegt aber ein Kaskoschaden vor! Da es sich um ein Neuwertiges Auto handeln soll (Wert des Fzg.deutlich über den Rep.Ko.jedoch mindesten über50% höher)kann der Schaden nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden,sollte die Kaskoversicherung einen Sachverständigen beauftragen muß 1.die Vers.den Sachverständigen bezahlen und 2. kann dann auch so abgerechnet werden (dann eben nach Gutachten).Ausgezahlt werden die Rep.Ko.ohne Mwst.!! Die Mwst.gibt es nur nach Vorlage einer Rechnung aus der hervor geht das die Mwst. tatsächlich angefallen ist!Ein vorführen des intandgesetztem Fzg.reicht nicht aus.(gibt es nur bei Haftpflichtschäden um Nutzungsausfall bzw.Wertminderung geltend zu machen, die Steuer gibt es hier ohne Rechnung auch nicht!)Wenn das Fzg.selbst instandgesetzt wird und man muß hierfür unfallbedingte Teile beschaffen auf dessen Rechnung die Steuer ausgewiesen ist würde ich diese einreichen um zumindest "den Teil" der Steuer erstattet zu bekommen. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt :?: ,wenn nicht einfach mailen. [/QUOTE]
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