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Fahrwerk & Felgen/Reifen
Felgeneintragung notwendig?
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[QUOTE="Nelltec, post: 428215"] Jetzt geht diese doofe Diskutiererei wieder los :roll: Schau dir das Dokument hier an: [url]http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/rial/como/00087957.pdf[/url] Das ist das "Gutachten zur ABE" Beim obersten Fahrzeug Audi A2 hast du die Auflage A01....musst also eintragen lassen. Beim Audi A3 steht A02.....wenn der Wagen die 225/45R17 nicht in den papieren hat muss er es eintragen lassen bzw beim STraßenverkehrsamt korrigieren lassen. Der S3 hat aber 225/45R17 Serie eingetragen also keine Eintragung erforderlich. Ist das Dokument in deinen Augen nun ne ABE oder ein Teilegutachten ?? Über das Wort "unverzüglich" kann man streiten. Ich weiss nicht ob es da Musterurteile gibt, aber ich kenne auch Eintragungen bzw Vodrucke in de denen steht was drin ala "bei nächster Gelegenheit, wo sich das STraßenverkehrsamt eh mit den Papieren befassen muss" Ein absoluter Paragraphenreiter kann dir da sicherlich nen Strick draus drehen aber ich wüsste mal zu gerne wer wirklich innerhalb von 3 Tagen eine Eintragung im chein nachtragen lässt :roll: ____ Ein Grill ist abe-technisch auch wesentlich einfacher. Entweder gibts ne reine ABE oder nicht. Der Grill ist fahrzeugspezifisch....also nur 3B(G)....nur Astra G....nur Mercedes W210 etc. Ein Felgengutachten 7x17 5x112 ET38 ist aber für sehr viele verschiedene Fahrzeuge. Bei den einen ist es Eintragungsfrei und bei den anderen halt nicht. Da macht man ein Dokument indem alles drinsteht und nicht zwei Dokumente, wo in dem einen alle fahrzeuge drinstehen wo die Felge eintragungsfrei ist und in dem anderen Gutachten die Fahrzeuge wo was eingetragen werden muss. Das alles zusammen steht halt in der ABE. Man hätte dem Kind nen neuen Namen geben können. Fakt ist, daß ein Dokument wo "ABE" oder "Gutachten zur ABE" draufsteht und das Fahrzeug genannt ist, def. kein Freifahrtschein zum "nicht eintragen" ist ! [/QUOTE]
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