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[QUOTE="Nelltec, post: 427546"] Wenn du meinen Post etwas weiter oben liest hast du die richtige Antwort und das sogar von einem "Fachmann" :roll: In der ABE stehen bestimmte Auflagen. Wie so eine hier: [color=blue][b]"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."[/b][/color] Bei manchen ABE´s liegt ein solches Muster dabei. Ist aber nichts anderes als ne normale Eintragung. oder sowas [color=blue][b]"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."[/b][/color] Bei der Auflage musst du nichts eintragen lassen solange die Reifengräße die du fährst in deinen Fahrzeugpapieren steht und auf deinen Felgen montiert ist. Bei allen anderen Größen musst du nicht zum TÜV aber zum STraßenverkehrsamt und die Reifengröße nachtragen lassen damit die ABE gültig ist. Meist tragen die das dann aber in Verbindung mit den Felgen ein. Nun verstanden ? [/QUOTE]
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