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Modellübergreifende Themen
Fahrwerk & Felgen/Reifen
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[QUOTE="k9kowalsky, post: 427531"] Wenn er eine ABE hat, sind die Felgen i.V.m. den da eingetragenen Reifen zulässig und eintragungsfrei. Hat er "nur" ein Teilegutachten, dann stimmt das, was Du oben geschrieben hast. Eine Eintragung im Fahrzeugbrief/-schein ist auch nicht immer erforderlich, da Du normalerweise vom TÜV eine Bescheinigung über den ordnungsgenmäßen Anbauzustand bekommst. Die musst Du mitführen und den zuständigen Behörden (z.B. POLIZEI) aushändigen. Gruß K. [/QUOTE]
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