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Beitrag
[QUOTE="Nelltec, post: 427381"] Falsch ! Du musst genau die Auflagen in der ABE lesen. Wenn da eine Auflage drinsteht, daß der Anbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden muss, heisst es: Ab zum TÜV ! Teilweise reicht es auch die Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt korrigieren zu lassen. Kostet ne Kleinigkeit, ist aber keine eigentliche Eintragung. Auch dafür gibt es eine Auflage. ABE gilt immer NUR bei Serienbereifung und Fahrwerksteile. Bei allem anderen musst du eintragen lassenm oder halt zum Straßenverkehrsamt. [/QUOTE]
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