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Schaden & Recht
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[QUOTE="Schmitti, post: 605940, member: 7879"] Wie gesagt: Es ist eine Sache des Einzelfalls. Und wieso sollte die Aussage eines Diebes weniger zählen als die eines anderen Zeugen? So lange der Zeuge glaubwürdig ist und seine Aussage nach Auffassung des Gerichts auch glaubhaft ist, sehe ich da keine Probleme. Du musst bedenken, dass der Dieb in einem eventuellen Zivilprozess höchstwahrscheinlich als Zeuge und nicht als Partei zu vernehmen sein wird (es sei denn, es wird ihm der Streit verkündet). Und es stellt sich dann halt die Frage, weswegen sollte er nun wegen der Herkunft der Räder lügen? Es würde ihm nichts bringen. Gesetz des Falles, dass er schon verurteilt wurde, kann es ihm egal sein, da er seine Strafe schon bekommen hat. Im umgekehrten Fall besteht zwar die abstrakte Möglichkeit, dass er lügen würde. Allerdings auch nur dann, wenn die Fakten noch nicht gegen ihn sprechen. Nur wenn die Polizei bereits mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür eines Käufers steht, darf man davon ausgehen, dass hier beweiskräftige Umstände vorliegen. Aber wie schon gesagt: Mit Vermutungen kommt man hier nicht weiter, und Dein Einwand ist daher auch nicht unberechtigt. [/QUOTE]
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