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Schaden & Recht
falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich?
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[QUOTE="Einarmiger, post: 780738, member: 890"] ... jedenfalls vor dem 01.07.12. Das gilt für Deutsche mittlerweile in den 4 obigen Staaten nicht mehr, weil es da jetzt die Rechtssicherheit der Verfolgungsmöglichkeit länderübergreifend gibt. Im schlimmsten Fall gibt es hier gegen den Verkehrsteilnehmer für ein Knöllchen aus Österreich einen Erzwingungshaftbefehl. Habe ich gestern erst gegen einen Mitbürger beantragen müssen, der in Kärnten in einer Feuerwehrzufahrt parkte ... Aber in den anderen europ. Ländern ist das noch so. Ganz übel ist es dank der Mautstationen und der vollständigen Vernetzung und der zu 100 % funktionsfähigen elektronischen Kennzeichenerfassung in Italien. Hatten wir letztens erst im Verkehrssymposium. Passierst du dort während der 6 Monate Registratur als Knöllchen- oder Mautpreller die erste Mautstation, dauert es nur wenige km, dann hängt dir die Guardia Civil im Nacken. Da gehst du erst einmal sofort mit in den Bau und dein Auto ist sofort beschlagnahmt. Wenn sich der Verkehrsrichter dann gemüßigt fühlt, irgendwann zu erscheinen, darfst du dann die gesamte Zeche inkl. Sicherstellungs- und Abschleppgebühren sofort bezahlen und erst danach kann's weitergehen. Das ist krass. [/QUOTE]
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