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Fahrzeug- und Führerschein vergessen - Polizei
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[QUOTE="Maguhn, post: 288255, member: 3557"] Hi Lampe, die Problematik ist erst mal die: Ist die Person die vor einem steht dieselbe, für die die Ausweispapiereausgestellt wurden, bzw. dieselbe Person die die Prsonalien angibt? Mit den amtlichen Papieren kann du das Passfoto mit der Prson vergleichen. Du weißt also ob das "Ausweispapier" für die Person ausgestellt wurde. Dann werden Fahndungsbestände mit den Personalien verglichen und die Identitätsfeststellung ist abgeschlossen. Für die Ladungsfähige Anschrift ist es ein Kriterium zur Überprüfung der Haftgründe beim Vorleigen der dafür in Betracht kommender Straftaten. Trotzdem gehören die Angabe der Wohnanschrift mit zu Kriterien, die bei einer Personalienfeststellung genannt werden müssen, um nicht den Tatbestand der Nichtangabe der Personalien nach § 111OWIG zu erfüllen. Das bedeutet aber nicht, dass die Anschrift unbedingt im amtlichen Dokument für die Identitätsfeststellung enthalten sein muss. Es gibt viele Fälle in denen die Anschrift nicht mehr stimmt, eine ladungsfähige Anschrift nicht mehr vorhanden ist, aber trotzdem festgestellt wurde WER damals vor einem stand, dessen Identität festgestellt werden musste. Nicht umsonst schreibt die STA viele Personen zur Fahndung zur Aufenthaltsermitlung=Feststellung der ladungsfähigen Anschrift aus. Deshalb ist es am Besten seinen Führerschein, mit dem man sich einwandfrei identifizeiren kann, da Name, Geburtsdatum und auch ein Paßfoto entjhalten sind, immer bei sich trägt :razz: Wenn du um die "Häuser" ziehst ist es sinnvoller den FS bei sich zu haben, als den PA oder den Pass, da der FS kleiner ist und nicht so schnell kaputt geht, man sich damit aber einwandfrei identifizieren kann. Esgibt Geschichten, die Bücher füllen könnten, aber glaub mir, den FS immer dabeizuhaben reicht in Deutschland voll aus um nicht 12 Std "einsitzen" zu müssen. Ciao Frank [/QUOTE]
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