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Schaden & Recht
Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE
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[QUOTE="franki3b, post: 365273, member: 5158"] Hab gerade mit Jemanden telefoniert, der für sowas immer zu haben ist und auch gute Tipps parat hat (danke Thomas ;-) ) Hab mal etwas rumgeschaut und folgendes gefunden. ZITAT Vekehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot [img]http://www.franki3b.de/pics/verbot.gif[/img] Halteverbotverbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein. Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen. Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie [b]Anwohner[/b] oder Schwerbehinderte mit [b]Parkausweis[/b] vom Halteverbot ausgenommen werden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist. a) Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind. b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite. c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. Zitat Ende Quelle : verkehrszeichen.kfz-auskunft.de Gibt es eine Bestimmung, bzw. Richtlinie, daß der weiße Pfeil immer unten sein muß? [/QUOTE]
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