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Schaden & Recht
erhöhte sorgfaltspflicht
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[QUOTE="darkman6, post: 647724, member: 24869"] ich wollte in einer kreuzung links abbiegen und wurde beim abbiegevorgang links vom motorradfahrer veruscht zu überholen. da es kein übberholverbot ansich im kreuzungsbereich gibt wird ihm das vorgeworfen:§5 Abschnitt 3. das überholen ist unzulässig bei unklarer verkehrslage. und mir das ich beim linksabbiegen eine erhöhte sorgfaltsprlicht habe. dazu habe ich aber nix in der straßenverkehrsordnung gefunden außer das beim abbiegen in ein grundstück erhöhte sorgfaltspflicht gilt aber nicht als abbiegender in einer kreuzung ich suche nun noch irgendwas was ich in einem schreiben an die versicherung begründen kann wieso ich mehr als 33 prozent will. ich könnte zb noch §5 - 4a angeben. das er das überholen nicht angedeutet hat(blinker). als was die polizei den schaden festgelegt hat weiß ich nicht und kann ich ja auch nicht einsehen. ich wurde natürlich auch verwarnt als begründung das ich auf den nachfolgenden verkehr achten muß [/QUOTE]
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