moin,
habe meinen Passi Bj. 9.98 selber aus den NL importiert. War garnicht schweer. Beim NL-VW-Händler angerufen, hingefahren und einen Neuwagen nach meinen Wünschen bestellt. Das Geschäftsrecht in den NL ist mit dem deutschen so gut wie gleich (Wandlung, Garantie usw.). Bei der Fahrzeugbestellung muss man nur dem Händler den Hinweis geben, dass er eine sog. EWG-Übereinstimmungserklärung (techn. Datenblatt) von Wolfsburg besorgt. War auch kein Problem.
Nachdem mein Händler die Fahrgestellnummer wußte habe ich einen Auszug aus dem Bundes-Fahrzeugregister mittels der Nummer per Fax angefordert (Faxvordrucke gibt es bei der Zulassungstelle).
Wo das Auto da war rübergefahren, mit dem Zug und rote Nummern unterm Arm, beim Händler Papiere klargemacht, vorher eine Bankbestätigung faxen lassen (Überweisung des Kaufpreises) und ab der Peter Richtung D.
In D bei der Zulassungsstelle EWG-Erklärung, Kopie Kaufvertrag, Auszug aus dem Fahrzeugregister vorgelegt und das Kfz zugelassen.
Kostenersparnis gegenüber einem Kauf in D 15.000,- DM (7.500,- EUR) !!! Meiner sollte in D laut liste ca. 49.000,- DM Kosten, habe in NL einschl. D-Märchensteuer 33.000,- DM bezahlt. Zudem ist das Auto auch noch erheblich besser ausgestattet gewesen.
Garantie war überhaupt kein Problem !! Mein freundlicher in D hatte mir damals auch ein Angebot gemacht, ich musste ihn enttäuschen und habe in NL gekauft. Damals entgegnete er mir bettelnd: Darf ich Sie denn weiterhin als unseren Kunden begrüßen?
Nun denn darf er ab und an.
Grüße
lehmi