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[QUOTE="Einarmiger, post: 626439, member: 890"] Die Polizei hat keine rechtliche Würdigung des Ganzen zu machen, sie sind Vollzugsbeamte und Hilfsbeamte der Ermittlungsbehörden. Sie haben als Dienstleister die Anzeige aufzunehmen - wenn sie sich weigern, wende Dich an den Dienststellenleiter. Die rechtliche Würdigung der Anzeige obliegt immer noch dem zust. Staatsanwalt als Ermittlungsbeamten der zust. Staatsanwaltschaft. Wenn Dir der Verkäufer nach Rücknahme des Artikels nicht den vollen Betrag ausgezahlt hat, so mach eine Anzeige wegen Unterschlagung, aber warte nicht wieder 4 Monate. [/QUOTE]
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