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[QUOTE="Joker82, post: 601356, member: 1071"] Da muss der Verkäufer beweisen, dass er es los geschickt hat. Denn er ist es, der mit dem Logistikunternehmen einen Vertrag abschließt indem er etwas versendet. Im Zuge dessen erhält er auch eine Rechnung bzw. Auftragsschein wodurch die Versendung zweifelsfrei belegt werden kann. Wenn er es nicht gerade als Päckchen verschickt hat oder andere unversicherte Varianten. Als was wolltest du es denn zugeschickt bekommen? Versichert unversichert? Wie war das noch gleich? Zahlschulden = Holschulden und Warenschulden = Bringschulden? Gruß Joki [/QUOTE]
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