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Schaden & Recht
DVD während der Fahrt! Versicherungsschutz?????
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[QUOTE="knigge, post: 165920, member: 542"] Ja, es gibt eine gesetzliche Grundlage, die das Filme schauen während der Fahrt verbietet: § 23 StVO - sonstige Pflichten des Fahrzeugführers. Zitat: "(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Das ist ein quasi-Auffangtatbestand für alles, was einen ablenken kann. Hierunter fällt z.B. auch zu laute Musik, allerart Zusatzbeleuchtung im Auto, der Weihnachtstannenbaum etc... Und zur Versicherung sei gesagt, dass im Falle eines derart verschuldeten Unfalls grob fahrlässig gehandelt wurde - die Versicherung holt Dich in Regress für den Haftpflichtschaden, Teil- oder Vollkasko zahlen gar nichts. Ich selbst habe schon bei der Unfallaufnahme entsprechende Fahrzeuge überprüft, also Vorsicht. Baut der Fahrer mi eingeschaltetm Fernseher einen Unfall, so kommt er schnell in den Bereich einer Verkehrsstraftat - die zieht obligatorisch den Entzug der Fahrerlaubnis (also nicht bloß ein mehrmonatiges Fahrverbot, sondern ganz fott isser, der Bon!) nach sich! Der Ehrlichkeit halber muss ich aber auch eingestehen, dass mein DVD während der Fahrt freigeschaltet ist. Denn der Nachweis ist extrem schwer zu führen. [/QUOTE]
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