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Schaden & Recht
Defekten "neuen" Scheinwerfer gesteigert und kein
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[QUOTE="Schmitti, post: 297290, member: 7879"] Also mal was Grundlegendes zum Thema "Privatverkauf" und "ohne Gewährleistung": Ein Privatverkäufer verkauft nicht, um Geld damit zu verdienen, sondern um seinen "Kram" loszuwerden. Wenn jemand Teile billig einkaufen kann, und diese dann zwecks Gewinnmachens verkauft, handelt er gewerblich und muss kann somit nicht die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das ist so einigen Anbietern bei e**y anscheinend nicht bekannt. Übrigens: Ein Powerseller, der nicht gewerblich anbietet, gibt es praktisch nicht. Der BGH soll sich dazu schon geäußert haben. Wenn sich der Verkäufer somit querstellen will und meint, der Mangel muss unbedingt beim Versand geschehen sein, dann muss ER das auch beweisen. Das ergibt sich aus der sog. Beweislastumkehr, die in den ersten 6 Monaten nach Übergabe an den Käufer, bzw. den Versand gilt. Dies bezieht sich übrigens nur auf gewerblich Verkaufende!!! So denn... Wenn der Verkäufer offensichtlich gewerblich verkauft, KANN er die Gewährleistung rein rechtlich gesehen nicht wirksam ausschließen. Also ist Deine Aufgabe jetzt: Beweise sammeln, die darstellen, dass der Verkäufer gewerblich handelt und dann bei ihm auf die Lieferung eines mangelfreien Scheinwerfers bestehen. Falls er sich querstellt, leg ihm das oben von mir genannte dar und droh ihm mit rechtlichen Schritten, die natürlich zu seinen Lasten fallen werden. MfG, Rüdi [/QUOTE]
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