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Schaden & Recht
Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands
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[QUOTE="Einarmiger, post: 454270, member: 890"] @cswiesel, da brauchst Du Dich nicht wundern. Es war doch nie jemand daran schuld, dass er bei der Verkehrsüberwachung bei einer OWi erwischt wurde und jetzt auch noch Geld an den bitterbösen Staat zahlen soll, der die Frechheit hatte, das auch noch mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. :roll: Also legen wir erstmal pauschal Einspruch ein und verursachen damit erstmal Kosten, die das eigentliche Bussgeld um das Vielfache übersteigen. Ich bis sowieso für deutlich höhere Bussgelder - meinetwegen das Zehnfache, das deckt wenigstens die entstandenen Kosten im maschinellen Verfahren - nicht im Einspruchsverfahren ! Aber Deutschland kann es sich ja leisten, die Bussgelder zu suventionieren ... wir haben es doch ... soweit meine Meinung. @Aetsch, Du kannst nur hoffen, dass der T4 auf dem Video blinkt. Tut er das nicht, ist Deine Ausrede hin. Woher sollte dann nämlich Dein Vordermann sehen, dass der T4 einscheren will, und bremsen ? Kristallkugel auf dem Armaturenbrett ? Ausserdem zählt die Ausrede mit dem Auflaufen nur dann, wenn der T4 vor [b]Dir[/b] einschert und Deinen Sicherheitsabstand zum Vordermann verkürzt. Das war eindeutig nicht der Fall. Somit bist Du in der Pflicht, Deinen Abstand zum Vordermann - ggf. durch Bremsen - auf das Mindestmass zu erhöhen. Das hast Du nicht getan,sie haben Dich dabei gefilmt, trags wie'n Mann. [/QUOTE]
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