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Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 )
Allgemein 3B / 3BG
Bremsproblem und Kulanzerfahrungen bei Import ?
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[QUOTE="7of9, post: 112934, member: 2886"] Wenn der Wagen mit der VW Gebrauchtwagengarantie verkauft wurde (Du müsstest dann eine entsprechende Garantiekarte haben), hast Du Europaweit die Möglichkeit Garantiefälle in jeder VW-Vertragswerkstatt machen zu lassen. Es spielt dabei keine Rolle wo de Wagen gekauft wurde oder wohin er exportiert worden ist. Wenn Du keine Gebrauchtwagengarantie hast, dann steht Dir nach BGB mindestens eine Gewährleistung durch den Händler wo Du den Wagen gekauft hast zu. Diese kann vom Händler bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate reduziert worden sein, ansonsten stehen Dir die vollen 24 Monate zu. Letzteres gilt auch, wenn der Händler die Gewährleistung illegalerweise ganz ausgeschlossen hat (ist unwirksam) oder kürzer als 12 Monate machen wollte. Dies gilt auch dann, wenn man Dir den Wegfall der Gewährleistung durch einen besseren Kaufpreis schmackhaft gemacht hat :) Die Gewährleistung umfasst alle Mängel die nicht durch normalen Verschleiss bedingt sind. Normalerweise müsste man Dir aber Unterlagen ausgehändigt haben, in denen genauer beschrieben ist, was aus der Gewährleistung herausfällt. Im Zweifel solltest Du es immer probieren, wobei Dein vorangiger Ansprechpartner stets der Händler ist, bei dem der Wagen gekauft wurde (ausser Du hast VW-Gebrauchwagengarantie), denn nur mit diesem hast Du einen Vertrag abgeschlossen. Wie die Mängel behoben werden kannst Du nicht vorgeben! Hier kann der Vertragspartner nach eigenem Ermessen Reparatur oder Austausch wählen. Wichtig ist nur das Ergebnis dieser Maßnahme. Wenn die Bremsscheibe abgeschliffen werden soll und Du eine neue haben willst, dann musst Du stichhaltig begründen können, warum eine abgeschliffene Bremssscheibe keine angemessene Reparaturmaßnahme ist. Wenn es hierzu Gutachten gibt, kann das durchaus als Indiz herhalten. Ein Recht auf Kulanz gibt es nie. [/QUOTE]
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