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Schaden & Recht
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[QUOTE="7of9, post: 132430, member: 2886"] Man muss bei einem Unfall noch nicht einmal eine Aussage zum Hergang des Unfalls machen. Alles was Pflicht ist, ist die Angabe von Personalien des Fahrers und ggf. des Halters. Richtig ist, das man NIEMALS irgendeine Schuld zugeben sollte. Egal wie schuldig man ist, die Versicherung kann einem daraus wirklich einen Strick drehen. In solchen Fällen also lieber eine augenblickliche Aussage/Stellungnahme verweigern. Die Polizei fragt das trotzdem immer mal wieder gerne, weil die dann weniger Papierkram zu erledigen haben. Und nun zum Trümmerfeld: Die Stelle wo die Trümmerteile liegen ist natürlich nicht der Ort der ersten Berührung. Dieser Ort liegt in Fahrtrichtung weiter hinten, denn die beim Zusammenstoß gelösten Teile fliegen aufgrund der Masseträgeheit noch ein bisschen weiter, bevor sie auf dem Boden zum liegen kommen. Auch die Feststellung, das die Teile ja alle noch vor dem Auto liegen, ist nicht weiter verwunderlich: Während die Teile nach dem Zusammenstoß eigenständig durch die Luft geflogen sind, ist der Wagen noch mit bremsenden Rädern in Bewegung gewesen. Natürlich ist aber die Bremswirkung der Räder erheblich höher, als die Reibung an den losgelösten Teilen. Es läßt sich hieran nur erkennen, das die Aufprallgeschwindigkeit nicht sonderlich hoch gewesen sein könnte, denn sonst wäre die Trägheit des Fahrzeugs und dessen erheblich höhere Masse dafür ausschalggebend, das das Fahrzeug trotz Vollbremsung sein eigenes Trümmerfeld überholt hätte. Weiteren Aufschluss über den genauen Hergang liefern in solchen Fällen neben den Verformungen an den Fahrzeugen, auch noch das Streubild der Trümmer. Im übrigen würde ich mir an Deiner Stelle - Rechtschutz hin oder her - jetzt einen Anwalt nehmen. Dieser bekäme auch Akteneinsicht, die man Dir nicht geben wird. Anahand derer kann er dann auch sagen, was den Grünen dazu bewegt derartige Behauptungen aufzustellen. Dienstaufischtbeschwerde und ähnliche Spielereien würde ich Dir nicht empfehlen - Du hast ja auch keinerlei Möglichkeiten Zeugenaussagen oder ähnliches anzuführen, die etwas gegenteiliges nahelegen. Letztlich hat der beamte auch erstmal nur eine Einschätzung geäussert, weswegen Du ja zu einer weiteren Kontrolle vortanzen sollst. Wahrscheinlich wird aber Deine Diskussion vor Ort schon der Grund gewesen sein, Du hättest auf die Frage ob Du Deine Schuld anerkennst lediglich äussern sollen, dass Du dies natürlich nicht tust (Warum auch - die rechtliche Sirttuation kannst Du als Laie eh nicht einschätzen!) und Du Dich nur zum Unfallhergang äußern möchtest (Kann man auch in schriftlicher Form nachreichen, was ich sehr empfehlen würde!). [/QUOTE]
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