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[QUOTE="LF-888, post: 204822, member: 5726"] 3Monate ab Foto. Ist aber nicht die Verjährungsfrist sondern der Zeitraum in den die Behörde dem Fahrer die Möglichkeit geben muss sich zu dem Vorfall zu äußern. Die StVO ist "nur" eine Ordnung und damit ein niederiges Rechtsgut. Niedere Rechtsgüter kann man straffrei brechen, wenn dadurch ein höheres Rechtsgut geschützt wird. Ein Beispiel: Du darfst auf der Autobahn straffrei parken wenn Du nur dadurch einem Menschen erste Hilfe leisten kannst. Die Pflicht zur Hilfeleistung steht in einem Gesetz das Parkverbot in einer Ordnung. Die 3 Monate sind ein Zeitrahmen der von den Gerichten in D festgelegt wurde. Nach Ablauf der Frist kannst Du Dich darauf berufen dass Du nie zu schnell fährst und wenn denn doch einmal, dann nur um das Leben anderer zu retten aber was der Anlass in dem konkreten Fall war weist Du nicht mehr nach sooooo einer laaaaaangen Zeit. Kommt der Wisch also nach 10Wochen per Post dann wartest Du die Einspruchsfrist bis zum letzten Tag ab und teilst danach mit das Du an dem Tag nicht gefahren bist. Danach muss die Behörde zusehen wie sie innerhalb der verbleibenden Zeit den Fahrer ermittelt und dieser eine Möglichkeit zur Stellungnahme erhält. Ich hab mal vor Jahren eine entsprechende Vorladung zu Stellungnahme, die nicht per Einschreiben kam und nach deren Ablauf die 3 Monatsfrist rum war, stump im Papierkorb entsorgt. Danach kam nie mehr was. Viel Glück und allzeit gute Fahrt [/QUOTE]
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