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Schaden & Recht
Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!!
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[QUOTE="AitschPi, post: 193624, member: 5689"] Ja, das ist echt der Hammer: Zwar sieht § 7 (4) StVO vor, dass man "unmittelbar vor der Verengung" erst die Fahrspur wechselt, doch ist dann wieder das vorbeifahren ein überholen - und das kann pauschal durch ensprechende Verkehrszeichen verboten werden. Also ich freue mich immer, wenn ich auf einer Spur bin und dann irgendwo steht: in 200km einsortieren auf die andere Spur. Denn da kann man sicher sein, dass die meisten Autos sofort die Spur wechseln und so indirekt Platz machen. Und meiner Meinung nach ist das Vorbeifahren mit geringfügig höherer Geschwindigkeit nicht Überholen und so auch nicht so einfach mit Punkten zu belohnen. Es darf eben nicht schnelles vorbeidüsen oder extra ausscheren auf die zu räumede Spur sein. AitschPi PS: Bereits im Einspruchsverfahren hat die Behörde die Chance, sich zu korrigieren. Da kann man am besten mit objektiven, logischen Aspekten argumentieren. Z.B. wenn das Mitglied der Trachtengruppe nix sehen konnte oder irgendwelche Messfehler oder Fehler im Protokoll zu finden sind. Das hilft aber nicht immer - danach gehts über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht. Bis zur terminierung kann man ohne Kostenrisiko, danach mit geringem Risiko wegen Kosten für Abladung von Zeugen den Einspruch zurück nehmen. [/QUOTE]
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